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   VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94   

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VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94 (https://dejure.org/1995,2718)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94 (https://dejure.org/1995,2718)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 (https://dejure.org/1995,2718)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 138 Nr 3 VwGO
    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur Substantiierung der Gehörsrüge; Entscheidung über ein Richterablehnungsgesuch - Stellungnahmemöglichkeit zu dienstlichen Äußerungen des abgelehnten Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 637
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Dabei liegt eine Versagung des rechtlichen Gehörs nicht vor, wenn der Betroffene oder sein Prozeßvertreter es unterlassen haben, diese verfahrensrechtlich gebotene Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, zu ergreifen (BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81 -, DÖV 1983, 247).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Art. 103 GG gebietet es, daß die Parteien sich zu dem Sachverhalt, der einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegt wird, vor Erlaß der Entscheidung äußern dürfen, wobei sie die Möglichkeit haben müssen, sich über den gesamten Verfahrensstoff informieren zu können, weshalb auch dienstliche Erklärungen nicht zurückgehalten werden dürfen (BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90 -, NJW 1993, 2229 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. dazu Fritz, ZAR 1984, 189 ff.) verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären und Anträge zu stellen (§§ 86 Abs. 2 und 3, 104 Abs. 1, 108 Abs. 2 VwGO; BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79 -, BVerfGE 53, 109 ; Kopp, VwGO, 9. Aufl., 1992, Rdnr. 19 zu § 108, m.w.N.), und verpflichtet das Gericht darüber hinaus, das Vorbringen und die Anträge der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und auch in Erwägung zu ziehen (BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80 -, BVerfGE 60, 1; Hess. VGH, 10.03.1989 - 12 TE 1580/88 -, InfAuslR 1989, 256).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Im übrigen hat das Verwaltungsgericht in diesem Beschluß keine Glaubwürdigkeitszweifel geäußert, sondern den Vortrag zu dem Verfolgungsschicksal der Klägerin als unsubstantiiert angesehen bzw. auch bei einer Wahrunterstellung (vgl. allerdings dazu: BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85 -, BVerwGE 77, 105) keinen Grund gesehen, daß der türkische Staat die Klägerin deshalb suchen könnte.
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Ob das Gericht dann bei seiner Entscheidung über das Asylbegehren der Klägerin möglicherweise wegen der verfahrensfehlerhaft erfolgten Entscheidung über das Ablehnungsgesuch fehlerhaft besetzt war, wobei allerdings zu beachten ist, daß dies nur dann gegeben ist, wenn die Entscheidung von willkürlichen Erwägungen bestimmt war (BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70 -, BVerfGE 29, 45, 48; BVerwG, 14.01.1986 - 6 C 35.84 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 62), wofür hier allerdings jegliche Anhaltspunkte fehlen, bedarf keiner Entscheidung, da der Vortrag der Klägerin insoweit schon nicht dem Darlegungserfordernis des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG genügt.
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG hat eine Rechtsstreitigkeit nur dann, wenn sie eine rechtliche oder eine tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung einer Klärung bedarf (BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24 = EZAR 633 Nr. 9; Hess. VGH, 27.12.1982 - X TE 29/82 -, EZAR 633 Nr. 4 = NVwZ 1983, 237; Hess. VGH, 14.10.1987 - 12 TE 1770/84 -, EZAR 633 Nr. 13).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Deshalb stellt es im Hinblick auf die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar, wenn das Gericht Darstellungen, die es der dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters entnommen hat, verwertet, ohne zuvor den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zur dienstlichen Äußerung gegeben zu haben (BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599, 677/67 -, NJW 1968, 1621).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Zur schlüssigen Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs gehören, falls sich diese nicht gegen das Übergehen von Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen richtet, die sich unmittelbar erst aus dem Urteil ergeben (vgl. dazu: Hess. VGH, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 22) auch Ausführungen darüber, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre (BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77 -, Buchholz § 108 VwGO Nr. 105; BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80 -, Buchholz § 52 VwGO Nr. 26; BVerwG, 09.10.1984 - 9 B 138.84 -, InfAuslR 1985, 83; Hess. VGH, 01.03.1988 - 12 TE 954/86 -).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Die Gerichte sind nicht dazu verpflichtet, sich mit jedem Parteivorbringen in der Begründung ausdrücklich zu befassen; alle wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden, damit festgestellt werden kann, daß das Gericht das Urrecht des Menschen auf rechtliches Gehör beachtet und nicht etwa "kurzen Prozeß" mit den Beteiligten gemacht hat (vgl. dazu: § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO; BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78 -, BVerfGE 54, 43; BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85 -, EZAR 630 Nr. 22 = ZfSH/SGB 1986, 505; Hess. VGH, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86 -).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80

    Gesetzlicher Richter - Rechtliches Gehör - Schlüssigkeit einer Gehörsrüge

    Auszug aus VGH Hessen, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94
    Zur schlüssigen Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs gehören, falls sich diese nicht gegen das Übergehen von Beteiligtenvorbringen oder sonstigen Umständen richtet, die sich unmittelbar erst aus dem Urteil ergeben (vgl. dazu: Hess. VGH, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 22) auch Ausführungen darüber, was im Fall der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre (BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77 -, Buchholz § 108 VwGO Nr. 105; BVerwG, 16.08.1983 - 9 C 853.80 -, Buchholz § 52 VwGO Nr. 26; BVerwG, 09.10.1984 - 9 B 138.84 -, InfAuslR 1985, 83; Hess. VGH, 01.03.1988 - 12 TE 954/86 -).
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89

    Vertagung - Ermessensausübung

  • VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 C 35.84

    Erfordernis des schlüssigen Vortragens revisionsbegründender Mängel - Annahme der

  • BVerwG, 09.10.1984 - 9 B 138.84

    Bestimmung der Darlegungserfordernisse einer Rüge der Verletzung des rechtlichen

  • BVerwG, 26.04.1985 - 6 C 40.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verhandlung in Abwesenheit des

  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 UE 1658/94

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • VGH Hessen, 14.10.1987 - 12 TE 1770/84
  • VGH Hessen, 10.03.1989 - 12 TE 1580/88

    Asylverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages als Verletzung des rechtlichen

  • VGH Hessen, 27.12.1982 - X TE 29/82
  • VGH Hessen, 25.11.1986 - 10 TE 2696/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91

    Gewerberecht: Verfassungsmäßigkeit des gaststättenrechtlichen Verbots der

  • VGH Hessen, 27.10.1987 - 12 TE 2395/87

    Zur Frage der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • VGH Hessen, 11.07.1994 - 12 UE 469/94
  • VGH Bayern, 10.12.1992 - 11 C 92.33203
  • BVerwG, 16.03.1961 - II C 107.58
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung einer anspruchstützenden

    Der über Art. 103 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch der Prozeßbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das zuständige Prozeßgericht dazu, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1985 - 1 BvR 933/84 -, BVerfGE 70, 215 (218); Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -).

    Darlegungen dazu, was im Falle der Gewährung rechtlichen Gehörs über das bisherige Vorbringen hinaus noch vorgetragen worden wäre, sind, falls sich die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gegen das Übergehen von Beteiligtenvorbringen richtet, die sich unmittelbar erst aus dem Urteil ergibt, nicht erforderlich (Hess. VGH, Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -).

  • VGH Hessen, 15.01.1997 - 10 UZ 2085/96

    Antrag auf Terminsverlegung bzw Vertagung wegen Erkrankung eines Beteiligten,

    Hat indes ein Beteiligter es unterlassen, die verfahrensrechtlich gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, zu ergreifen, so liegt eine Versagung des rechtlichen Gehörs durch das Gericht nicht vor (BVerwG, Urteil vom 30.08.1982 - 9 C 1.81 -, DÖV 1983, 247; Hess. VGH, Beschluß vom 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94 - Hess. VGH, Beschluß vom 28.07.1995 - 10 UZ 1810/95 -).
  • VGH Hessen, 12.08.1999 - 12 UZ 3886/97

    Zur Verletzung des rechtlichen Gehörs - hier: Verwertung nicht in das Verfahren

    Diese Gehörsverletzung konnten die Kläger nicht durch prozessuale Mittel abwenden, und sie brauchen auch nicht anzugeben, was sie bei ordnungsgemäßer Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten, die Gehörsrüge richtet sich nämlich gegen die Entscheidung tragende tatsächliche Umstände, die sich unmittelbar erst aus dem Urteil ergeben (vgl. Hess. VGH, 15.03.1995 - 12 UZ 1023/94 - Hess. VGH, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 22 = ESVGH 44, 173).
  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Der Senat hat in dieser Entscheidung ferner geprüft, ob der die Zulassung der Berufung erstrebende Beteiligte hinreichende Ausführungen dazu gemacht hat, ob das angefochtene Urteil auf der gerügten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhe, wobei er diese Voraussetzung in jenem Fall als erfüllt ansah, weil jedenfalls nicht ausgeschlossen werden könne, daß die Entscheidung des Gerichts erster Instanz anders ausgefallen wäre, wenn es dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs beachtet hätte (vgl. zu dieser Kausalitätsprüfung im Hinblick auf § 93 BVerfGG: BVerfGE 28, 17 (20), BVerfGE 82, 236 (257); grundsätzlich a. A. der 12. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, ESVGH 43, 173 = ZAR 94, 88 = EZAR 633 Nr. 22, anders allerdings wohl Beschluß vom 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 - differenzierend zum Falle einer besonders "eklatanten" Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 13. Januar 1994 der Verhandlung sowie der Öffentlichkeit des Verfahrens der 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluß vom 3. August 1995 - 10 UZ 2185/95 -).
  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 8 UZ 2200/99

    Richterablehnung - Gehörsrüge - Beruhen der Entscheidung auf dem

    Der Beklagte kann sich weiterhin nicht mit Erfolg darauf berufen, auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe in der Entscheidung vom 15. März 1995 -- 12 UZ 1023/94 -- (MDR 1996, 637 f.) festgestellt, dass es den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletze, wenn das Gericht bei einer Entscheidung über ein Richterablehnungsgesuch den Beteiligten keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu der dienstlichen Äußerung des Richters gebe.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 12 L 2965/96

    Rechtliches Gehör im Asylverfahren:; Erkenntnismittel (Einführung); Gehör,

    b) Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 9/1995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann (a.A. - für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Einführung von Erkenntnismitteln - HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 , EZAR 633 Nr. 22, dessen Argumentation indes nicht hinreichend berücksichtigt, daß das im Gegensatz zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG in § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG nicht ausdrücklich genannte "Beruhenserfordernis" sich bereits aus dem Begriff des rechtlichen Gehörs deswegen ergibt, weil Gehör nur zu entscheidungserheblichem Tatsachenstoff zu gewähren ist und bereits eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht vorliegt, wenn - nach Maßgabe der Rechtsmeinung des erkennenden Ausgangsgerichts - auszuschließen ist, daß bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung ergangen wäre ; wie hier etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14. Juni 1995 - A 14 S 596/95 -, VBlBW, Rechtsprechungsdienst 1995, Beilage 8, B2 ).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 12 M 3916/98

    Prozesskostenhilfe

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8. Mai 1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 911995, 72 ; Beschl. v. 15. März 1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f), schlüssig nur dargelegt, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats v. 21. November 1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4. November 1993 - Bs V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör auch beruhen kann.
  • OVG Niedersachsen, 09.10.1997 - 12 L 4663/97

    Berufungszulassung: rechtliches Gehör;; Berufungszulassung; Gehör, rechtliches;

    Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist jedenfalls dann, wenn sich diese Rüge nicht darauf richtet, das Verwaltungsgericht habe im einzelnen bezeichnetes Vorbringen der Beteiligten ersichtlich nicht zur Kenntnis genommen oder gewürdigt (dazu HessVGH, Beschl. v. 8.5.1995 - 13 UZ 1997/94 -, NVwZ-Beilage 9/1995, 72 ; Beschl. v. 15.3.1995 - 12 UZ 1023/94 -, MDR 1996, 637 f.), nur schlüssig, wenn dargelegt wird, daß ein Kläger bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch - zu bezeichnenden - weiteren Tatsachenstoff vorgetragen hätte und dieser geeignet gewesen wäre, den geltend gemachten Anspruch zu klären (vgl. etwa Beschl. des Senats. v. 21.11.1994 - 12 L 6853/94 -, AuAS 1995, 107 ; OVG Hamburg, Beschl. v. 4.11.1993 - BS V 109/93 -, zit. nach JURIS); denn nur dann kann geprüft und entschieden werden, ob die Entscheidung auf dem - vermeintlichen oder vorliegenden - Verstoß gegen das rechtliche Gehör beruhen kann.
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